Fördervorhaben: Neubau eines Hortgebäudes in Ferdinandshof
Zuwendungsbescheid: Aktenzeichen 204121000036
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.
Basisdienstleistung zur Grundversorgung
Fördermaßnahme: Neubau Hortgebäude in Ferdinandshof
Förderfonds:
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Zuwendungsdatum: 17.03.2022
Vorhaben:
Neubau eines Hortgebäudes in Ferdinandshof
Zweckbindungsdauer: 30.04.2036
Der Zuwendungsbetrag beinhaltet Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von 1.171.142,79 Euro
Kurzbeschreibung:
Derzeitig befindet sich der Hort in den Kellerräumen der DRK Kita "Am Storchennest" in Ferdinandshof. Zurzeit werden 53 Hortkinder dort betreut. Die Einrichtung verfügt über eine aktuelle Betriebserlaubnis von 55 Hortkindern, 70 Kindergartenkinder und 24 Krippenkindern. Für die Betreuung der Hortkinder stehen ca. 136,36 m² Betreuungsfläche ohne Flure zur Verfügung, was nicht der Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Greifswald entspricht.
Die vorhandenen Räumlichkeiten sind in Funktionsräume eingeteilt und bieten den Kindern Möglichkeiten zum Erledigen der Hausaufgaben, zum Einnehmen von Mahlzeiten, zum Bauen, zur Bewegung, zur Kreativität usw.
Da sich die Räume im Keller befinden, sind diese teilweise klein, niedrig und durch die kleinen Fenster auch nicht sehr hell. Dadurch ist der Hort unübersichtlich und der Lärmpegel sehr hoch. Um die Situation für die Hortkinder und deren Erzieher/rinnen zu optimieren soll ein neues Gebäude in der Nähe der Grundschule errichtet werden.
Das neue Gebäude soll für 60 Hortkinder errichtet werden. Derzeitig müssen die Hortkinder eine längere Wegestrecke von ca. 800 m von der Grundschule bis zum Hortgebäude über die stark befahrene Straße, die L 28 hinnehmen. Mit dem neuen Standort des Hortgebäudes, unmittelbar neben der Grundschule, wird die Verkehrssicherungspflicht erheblich verbessert.
Wegen der begrenzten Kapazitäten wurden bei der Hortbetreuung überwiegend die Klassenstufen 1 und 2 berücksichtigt. Mit dem Neubau und der erhöhten Platzkapazität soll auch für die Klassenstufen 3 und 4 ein Zugang zur Hortförderung ermöglicht werden.
Mit den großen, geräumigen und hell durchfluteten Gruppenräumen werden optimale Voraussetzungen zur Betreuung, Bewegung, Kreativität der Kinder erzielt. Der vorhandene Spielplatz auf dem Gelände der Grundschule wird zur Nutzung, während der Betreuungszeiten, mit eingebunden.